Ehefähigkeit - Ermittlung
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten
Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden
Allgemeine Informationen
Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.
Ablauf
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
- Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
- Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
- Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
- Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
- Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
- Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.
Liste der eIDAS-Staaten
- Belgien
- Deutschland
- Estland
- Kroatien
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Niederlande
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt