Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Steiermark
Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 29. Februar 2024 zur Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren
Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.
Antragsberechtigt sind Personen
- ab 60 Jahren,
- die EWR-Staatsbürger sind,
- den Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz haben und
- über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.504,00 Euro für allein lebende Personen oder 2.257,00 Euro für Ehepaare, eingetragene Partnerinnen/Partner bzw. Lebensgemeinschaften ist.
Erforderliche Unterlagen
- eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
- Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
- eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
- Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
- Formular für ärztliche Bestätigung
- Formular für die zu verständigenden Angehörigen
Zuständige Stelle
Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde
Informationen
Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefonnummer: +43 316 877 5458 oder +43 316 877 2750
Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen,
- Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben,
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten),
- Asylwerberinnen/Asylwerber und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich: Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS etc.
Website zum Kulturpass (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Graz
Seniorinnen-/Senioren-Card Graz
Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.
Antragsberechtigt sind
- Frauen und Männer über 55 Jahre,
- die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben.
Erforderliche Unterlagen
- Passfoto
- Meldezettel
- ausgefüllter Antrag
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6390
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zur Seniorinnen-/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)
Fahrten mit dem Behinderten-Taxi
Personen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.
Zuständige Stelle
SeniorInnenbüro (3. Obergeschoß, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz
Telefonnummer: +43 316 872 6393
E-Mail-Adresse: senioren@stadt.graz.at
Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion