Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Arztbesuch in EU-Staaten
Wer in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und die Schweiz reist, braucht die e-card, da sich auf deren Rückseite grundsätzlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet. Vertragsärztinnen/Vertragsärzte sowie Vertragskrankenanstalten in den genannten Staaten sind aufgrund internationaler Verträge verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren. Die erforderlichen Leistungen werden unter den gleichen Bedingungen gewährt, wie sie den Staatsangehörigen jenes Staates gewährt werden.
Wird die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert und auf eine Barzahlung der Behandlung bestanden bzw. soll eine Behandlung bei einer Privatärztin/einem Privatarzt oder in einem privaten Krankenhaus erfolgen, ist es empfehlenswert, sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Diese sollte
- die Art der Behandlung,
- den Umfang der Behandlung,
- die Diagnose und
- das Datum der Behandlung
enthalten.
Bei Verlust der e-card oder wenn die/der Versicherte über keine gültige Europäische Krankenversicherungskarte verfügt (in diesem Fall sind die Datenfelder der Karte mit Sternen versehen), besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Krankenversicherungsträger eine sogenannte Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die EKVK zu beantragen.
Weitere Auskünfte rund um die e-card sind bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 124 3311 erhältlich. Weitere Informationen zur medizinischen Behandlung in anderen EU-Staaten finden sich auf oesterreich.gv.at. Informationen gibt es auch auf dem USP auf der Seite zu Erkrankung während des Urlaubs.
Weiterführende Links
- Europäische Krankenversicherungskarte (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
- Auslandsurlaub (→ ÖGK)
- Ärztin-/Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz