Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Scheidung

Die nachfolgenden Informationen geben einen kurzen Überblick über das Scheidungsrecht. Da die mit einer Scheidung verbundenen Folgen individuell sehr unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, hier auf den Einzelfall einzugehen.

Rechtliche Möglichkeiten einer Scheidung stellen die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung dar.

Falls eine Scheidung in Erwägung gezogen wird, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen im konkreten Fall zu informieren. In die Überlegungen sind auch die Frage der Obsorge für die gemeinsamen Kinder miteinzubeziehen. Auch der Kindesunterhalt, den diejenige Ehepartnerin/derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, die/der das Kind nicht in ihrem/seinem Haushalt betreut, ist zu berücksichtigen.

Für Informationen zu Scheidungsfragen stehen auch Beratungsstellen zur Verfügung.

Konkrete Schritte sollten erst nach reiflicher Überlegung aller Folgen eingeleitet werden. Zu bedenken sind unter anderem

  • die sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen nach der Scheidung
  • die Ansprüche auf Unterhalt
  • die Aufteilung
    • des ehelichen Gebrauchsvermögens (z.B. Hausrat, der im Laufe der Ehegemeinschaft erwirtschaftet wurde)
    • der Ehewohnung (das ist die Wohnung, in der das Ehepaar den Schwerpunkt der gemeinsamen Lebensführung hat oder hatte)
    • der Ersparnisse
    • der Schulden

Im Scheidungsfall kann die Mediation, das ist die harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder sozialen Konflikten, als Konfliktlösungsinstrument eine bedeutende Rolle spielen.

Weiterführende Links

Mediation (→ BKA)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz