Stadt unterstützt Unternehmen
Mitarbeiter von Unternehmen in Kurzparkzonen erhalten Dauerparkkarten zum Sonderpreis
Seit 1. April gilt in Waidhofen eine neue Parkraumordnung. Sowohl die gebührenpflichtige als auch die gebührenfreie Kurzparkzone wurden erweitert sowie Tarife angepasst. Vergangenen Montag setzte der Gemeinderat mit einem Beschluss ein deutliches Zeichen für das Stadtzentrum: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen in den Kurzparkzonen können ab 1. Mai Dauerparkkarten auch auf den zentrumsnahen Parkdecks und Parkplätzen zum Sonderpreis erwerben. Bislang war diese Möglichkeit nur für den Parkplatz am Lokalbahnhof vorgesehen.
Die Stadt reagiert damit auf die Anregungen der hier ansässigen Geschäfte und Dienstleister, wie auch Bürgermeister Werner Krammer betont: „Die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung ist ein Prozess bei dem wir sehr viele unterschiedliche Interessen berücksichtigen müssen. Wir führen intensive Gespräche mit allen Beteiligten und werden gemeinsam eine gute Lösung finden. Dafür müssen wir Details manchmal auch nachjustieren“
Deshalb wurden nun die Dauerparkkarten-Tarife für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jener Unternehmen, die sich in Kurzparkzonen befinden, vereinheitlicht. Diese Personen können ab 1. Mai eine Dauerparkkarte für ein/en Parkdeck/Parkplatz in der Nähe ihres Arbeitsplatzes um 150 Euro/Jahr erwerben. Ursprünglich war diese Lösung nur für den Parkplatz am Lokalbahnhof vorgesehen. Ab 1. Mai ist das auch am Kinoparkplatz, am Zentrumsparkplatz Pfarrgarten sowie im Parkdeck Schlosscenter möglich.
Für einen Antrag ist ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses bei einem Unternehmen, das sich in einer Kurzparkzone befindet, notwendig. Entsprechende Formulare sind in der Abteilung Liegenschaften im Offenen Rathaus erhältlich. Nähere Informationen und Auskünfte: T +43 7442 511 142, parken@waidhofen.at
„Wir ersuchen alle betroffenen Gewerbetreibenden und Dienstleister ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von dieser Möglichkeit zu berichten und davon Gebrauch zu machen“, so Stadtchef Krammer.
„Noch besser wäre, wenn durch die Änderung der Parkraumordnung mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen würden, aber durch diese Ergänzung reagieren wir auf die aktuelle Lebensrealität“, so Mobilitäts-Stadtrat Erich Leonhartsberger ergänzend.
Falls jemand bereits eine Dauerparkkarte zum Normaltarif gekauft hat, erhält er eine Gutschrift über die Differenz für das Jahr 2024 zurück. Die betroffenen Personen werden direkt informiert.