Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Barrierefreier Zugang zu Webseiten des Bundes
Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) des Bundes müssen bestimmte Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, damit diese für Nutzerinnen/Nutzer, insbesondere für Menschen mit Einschränkungen, besser zugänglich sind. Dies gilt neben dem Bund auch für jene Einrichtungen, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert werden bzw. unter dessen Aufsicht stehen. Webseiten und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten fallen nicht darunter.
Webseiten und mobile Anwendungen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten.
Betroffene Nutzerinnen/Nutzer können Mängel bei der Einhaltung dieser Anforderungen anzeigen. Zuständig für die Überprüfung, ob die Webseiten und mobilen Anwendungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Für gewisse Inhalte von Webseiten und mobilen Anwendungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Barrierefreiheit. Dies sind unter anderem Online-Karten, Kartendienste sowie Reproduktionen von Stücken aus Kulturgutsammlungen, wenn technische Gründe der vollständigen Barrierefreiheit entgegenstehen.
Weiterführende Links
- Beschwerdestelle (→ FFG)
- Digitale Barrierefreiheit (→ FFG)
- Kontaktformular Beschwerdestelle digitale Barrierefreiheit (→ FFG)
Rechtsgrundlagen
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt