Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Gratis-Zahnspange
Wann bekommen Kinder und Jugendliche eine kostenlose Zahnspange?
Seit 1. Juli 2015 werden für alle Kinder und Jugendlichen neben abnehmbaren auch festsitzende Zahnspangen als Leistung der sozialen Krankenversicherung gewährt. Bei Behandlungsbeginn darf die Person noch nicht 18 Jahre alt sein. Die Übernahme der Kosten erfolgt nur bei erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung. Die Behandlung hat durch eine Kieferorthopädin/einen Kieferorthopäden mit entsprechendem Einzelvertrag zu erfolgen.
Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gebührt bei Behandlung durch eine Wahlbehandlerin/einen Wahlbehandler Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent des Vertragstarifs.
Erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung bedeutet, dass nach dem Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) die Stufe vier oder fünf gegeben ist. Die Beurteilung, ob eine solche vorliegt, obliegt der behandelnden Kieferorthopädin/dem behandelnden Kieferorthopäden.
Behandlungsbeginn ist das Datum, zu dem erstmals die Zahnspange im Mund der Patientin/des Patienten eingebracht wird.
Listen der Vertragspartnerstellen aller Bundesländer (→ SV) finden sich auf den Seiten des Dachverbands der Sozialversicherungsträger.
Hinweis
Neben der Gratiszahnspange gewährt die soziale Krankenversicherung auch weiterhin Zuschüsse für Zahnspangen, wenn alle sozialversicherungsrechtlich relevanten Kriterien erfüllt sind.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz