Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung: Fischereikarte
Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zuständige Stelle ist:
- Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband
- In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband
- In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg
- In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg
- In Wien: der Wiener Fischereiausschuss
Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion