Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Verhalten bei Giftgaswolken/schweren Verunreinigungen der Luft
Selbstschutzmaßnahmen vor dem Durchzug der Schadstoffwolke
Wenn genügend Zeit vorhanden ist:
- Im Freien befindliche Gegenstände (Spielsachen, Wäsche, etc.) und Haustiere ins Haus bringen
- Nachbarinnen/Nachbarn verständigen und an Kinder, Hilfebedürftige und Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Deutschkenntnissen denken
- Glashäuser schließen
- Weidetiere in den Stall bringen
- Wohnung oder andere schützende Räumlichkeiten aufsuchen
- Höher gelegene Räume auf der gefahrenabgewandten Seite des Hauses bevorzugen
- Radio/Fernsehen einschalten
- Alle Fenster und Türen (auch Hauseingangstüren) schließen
- Lüftungen abschalten
- Fensterläden und Jalousien schließen (Trümmerflug, Brandgefahr)
- Zugluft vermeiden, auf Kaminöffnungen und Entlüftungssysteme achten, da hier Luft von außen eindringen kann
- Bei den Fenstern und Türen die Fugen mit breiten Klebestreifen verkleben
- Räume mit massiven Wänden aufsuchen (Explosionsschutz und Schutz vor Trümmerflug)
- Notrufnummern nicht für Auskünfte benützen
- Keine unnötigen Telefonate führen
- Wenn brennbare Gase ausgetreten sind oder ein solcher Verdacht aufgrund der Unfallumstände besteht, sofort Strom abschalten (Explosionsschutz)
Selbstschutzmaßnahmen während des Durchzugs der Schadstoffwolke oder während eines chemischen Unfalls
- In der Wohnung oder anderen schützenden Räumlichkeiten bleiben
- Sich nicht in der Nähe von Fensterflächen aufhalten, da bei Explosionen durch Trümmerflug und Druckwelle in diesen Bereichen besondere Gefährdungen auftreten
- Nicht mit den Behörden oder dem Werk telefonieren
- Nicht die Zufahrtswege zum Werk blockieren
- Aufenthalt im Freien meiden, um möglichst wenig mit der Schadstoffwolke in Kontakt zu kommen. Bei unvermeidbarem Aufenthalt im Freien feuchte Tücher vor Mund und Nase halten oder Fluchtfiltermaske verwenden
- Keine Lüftungseinrichtungen einschalten, auch wenn Filter vorgeschaltet sind
- Räumlichkeiten mit massiven Umfassungswänden und wenigen Fenstern und Türen bevorzugen
- Immer Räume benutzen, die über Niveau liegen, da sich Schwergase in Untergeschoßen ansammeln
- Frischluftzufuhr vermeiden
- Radio und Fernsehen abhören (Lokalprogramme)
- Auf Lautsprecherdurchsagen achten
Selbstschutzmaßnahmen nach dem Durchzug der Schadstoffwolke bzw. Klärung der Situation
- Entwarnung über Fernsehen, Rundfunk oder Lautsprecher abwarten
- Nach der Entwarnung alle Räume lüften
- Behördliche Anweisungen befolgen (Radio, Fernsehen, Printmedien, Anschläge, Postwurfsendungen, Lautsprecherdurchsagen)
- Weidetiere im Stall belassen und solange nicht mit Frischfutter aus der Umgebung versorgen, bis eine Entwarnung vorliegt
- Nach dem Durchzug einer Schadstoffwolke, die Schadstoffe auf dem Boden und anderen Flächen abgelagert hat, ist Reinlichkeit in jeder Hinsicht erforderlich:
- Schuhe vor dem Betreten der Wohnung ausziehen
- Fußböden, Heizkörper, Lampen usw. feucht reinigen. Fenster und Fensterbänke waschen, Teppiche einschäumen und absaugen. Nur Staubsauger mit Feinfiltersystemen verwenden
- Täglich gründlich duschen, Hände, Haare und Bart besonders gründlich waschen
- Haus- und unmittelbare Umgebung (Zufahrten, Aufgänge, Balkone, Terrassen etc.) mit Wasserschlauch abspritzen
- Bei allen Reinigungsarbeiten Staubaufwirbelung vermeiden
- Kein Obst und Gemüse aus dem Garten essen
- Nur luftdicht verpackte Lebensmittel verwenden. Möglicherweise kontaminierte Lebensmittel waschen oder entsorgen
- Darauf achten, dass Kleinkinder keine verunreinigten Gegenstände (insbesondere im Freien) in den Mund nehmen!
Eine Flucht vor einer Giftwolke kann gefährlicher sein als der Verbleib in einem geschlossenen Raum!
Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres