Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
ID Austria Registrierung mit App „Digitales Amt“
Tipp
Auf einen Blick: Wenn Sie…
- auf Ihrem Smartphone die App „Digitales Amt“ nutzen können (Systemanforderungen)
- einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto bereitstellen können (siehe Voraussetzungen)
…können Sie eine Registrierungsbehörde besuchen, um eine ID Austria zu erhalten.
Bringen Sie zum Behördentermin Ihr Smartphone mit der App, einen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit. Sie erhalten von der Registrierungsbehörde einen ID Austria-Ausdruck, mit dem Sie den Registrierungsprozess zuhause fertigstellen können.
Hinweis
Wenn Sie eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, können Sie diese auf eine ID Austria umstellen. Folgen Sie dafür den entsprechenden Anleitungen in der Registrierungsübersicht.
Voraussetzungen
Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung.
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern)
- Aktuelles Passfoto – nur dann erforderlich, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben
Technische Voraussetzungen:
- Aktuellste Version der App „Digitales Amt“
- Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
So kommen Sie zu Ihrer ID Austria
Teil 1 – Holen Sie sich Ihre ID Austria bei der Behörde
- Sie haben die aktuellste Version der App „Digitales Amt“ auf Ihrem Smartphone installiert, besitzen aber keine ID Austria mit Basisfunktion oder Handy-Signatur? Sie können die ID Austria-Registrierung bei der Behörde starten.
- Besuchen Sie eine Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern). Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um die ID Austria zu erhalten.
Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren amtlichen Lichtbildausweis und ggf. ein aktuelles Passfoto mit.
Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten. - Sie erhalten von der Behörde einen ID Austria-Ausdruck mit einem Freischaltcode, Widerrufs-Passwort und QR-Code. Bewahren Sie den Ausdruck gut auf, da Sie ihn für den Abschluss des Registrierungsprozesses zuhause benötigen.
- Öffnen Sie die App „Digitales Amt“ klicken Sie in der Tab-Leiste unten auf das Symbol „Anmelden“ und wählen Sie dort „Registrierung fortsetzen: QR-Code scannen“ aus.
- Erlauben Sie der App den Zugriff auf die Kamera und scannen Sie mit der App „Digitales Amt“ den QR-Code auf dem ID Austria-Ausdruck, um Ihre ID Austria mit Ihrem Mobiltelefon zu verknüpfen.
- Sobald der QR-Code erkannt wurde, erhalten Sie von der Behörde vor Ort eine TAN in der App „Digitales Amt“.
- Teilen Sie die nun angezeigte TAN der Behördenmitarbeiterin bzw. dem Behördenmitarbeiter mit.
- Der behördliche Teil des Registrierungsprozesses ist abgeschlossen. Schließen Sie nun den Registrierungsprozess mit Ihrem ID Austria-Ausdruck zuhause ab.
Hinweis
Sie müssen die Registrierung innerhalb von drei Monaten abschließen. Dazu benötigen Sie Freischaltcode und Widerrufs-Passwort (zu finden auf dem ID Austria-Behördenausdruck).
Falls Sie die Frist verpassen, ist eine erneute Registrierung bei der Behörde erforderlich.
Teil 2 – Schließen Sie den Registrierungsprozess zuhause ab
- Halten Sie Ihr Smartphone mit der App „Digitales Amt“ sowie den ID Austria-Behördenausdruck bereit.
- Rufen Sie mit einem Zweitgerät (z.B. Laptop) die Website → a-trust.at/id-austria-registrierung auf und folgen Sie dort den Anleitungen.
- Melden Sie sich mit Freischaltcode und Widerrufs-Passwort (zu finden auf dem ID Austria-Behördenausdruck) an.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten bekannt und wählen Sie Benutzernamen und Signatur-Passwort für Ihre ID Austria.
- Lesen und akzeptieren Sie die erforderlichen Zustimmungen (Signaturvertrag, AGB, Datenschutzmitteilung).
- Sie erhalten nun eine TAN auf Ihr Smartphone, um die Registrierung Ihrer ID Austria abzuschließen: Öffnen Sie die App „Digitales Amt“ und klicken Sie in der Tab-Leiste unten auf das Symbol „Anmelden“. Wählen Sie dort „Aktivierung abschließen“ aus.
- Starten Sie die Erstanmeldung in der App „Digitales Amt“ mittels Fingerabdruckerkennung bzw. Gesichts-/Iriserkennung und geben Sie Ihr Signatur-Passwort ein. Danach unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage, indem Sie auf „Unterschreiben und abschicken“ klicken und Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung bestätigen.
- Gratulation zu Ihrer persönlichen ID Austria! Ihre ID Austria ist nun in der App „Digitales Amt“ aktiviert.
Hinweis: Geben Sie auf der Website Ihre Mobiltelefonnummer an, um Ihre ID Austria einfacher reaktivieren zu können. So vermeiden Sie eine Registrierungsbehörde aufsuchen zu müssen — z.B. nach Abmeldung aus dem Digitalen Amt als einzigem verknüpften Gerät, oder falls Sie Ihr Signatur-Passwort vergessen haben. Das Hinterlegen Ihrer Mobiltelefonnummer ist optional, wird aber dringend empfohlen. Es ist auch nachträglich unter „Meine ID Austria verwalten“ möglich.
Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre ID Austria einsatzbereit.
Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt