Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
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- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
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Allgemeine Informationen
Der Euro ist die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU). Diese beinhaltet 20 Mitglieder der Europäischen Union sowie Staaten, die mit der EU bzw. Mitgliedstaaten der EU besondere Beziehungen pflegen. Insgesamt wird der Euro in 26 Staaten bzw. Verwaltungsregionen als Zahlungsmittel verwendet.
Die Einführung des Euro als Bargeld-Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion fand am 1. Jänner 2002 statt und umfasste die Länder: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan übernahmen zur selben Zeit den Euro aufgrund der Währungsunion mit Staaten der neu geschaffenen Euro-Zone.
Der Euro wurde 2007 in Slowenien, 2008 in Malta und Zypern, 2009 in der Slowakei, 2011 in Estland, 2014 in Lettland, 2015 in Litauen und 2023 in Kroatien eingeführt. Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich haben den Euro bewusst nicht als Währung eingeführt. Dänemark und England haben dabei ihr Opt-Out-Recht wahrgenommen, der Europäischen Währungsunion nicht beizutreten. Schweden lehnte 2003 in einer Volksabstimmung die Einführung des Euros ab.
EU-Mitgliedstaaten mit Euro | ||
Belgien | Italien | Österreich |
Deutschland | Kroatien | Portugal |
Estland | Lettland | Slowakei |
Finnland | Litauen | Slowenien |
Frankreich | Luxemburg | Spanien |
Griechenland | Malta | Zypern |
Irland | Niederlande |
EU-Mitgliedstaaten ohne Euro (Landeswährung) | ||
Bulgarien (Lew) | Rumänien (Leu) | Ungarn (Forint) |
Dänemark (Dänische Krone) | Schweden (Schwedische Krone) | |
Polen (Zloty) | Tschechische Republik (Tschechische Krone) |
Nicht-EU-Mitgliedstaaten bzw. Gebiete mit Euro | ||
Andorra | Kosovo | Montenegro |
Akrotiri und Dekelia (SBA) | Madeira | Réunion (DOM) |
Azoren | Martinique (DOM) | San Marino |
Ceuta | Mayotte (DOM) | Vatikanstadt |
Französisch-Guyana (DOM) | Mellila | Montenegro |
Guadeloupe (DOM) | Monaco |
Allgemeines
Ein Euro entspricht 100 Cent. Die offizielle Abkürzung für den Euro (nach ISO 4217) ist EUR. Für den Cent gibt es keine offizielle Abkürzung. In offiziellen Dokumenten werden Cent als Kommabeträge des Euro angezeigt (z.B. 0,50 Euro). Das Eurozeichen "€" ist ein großes aber rundes E, das in der Mitte zwei waagerechte Striche besitzt, es soll an den griechischen Buchstaben Epsilon erinnern.
Weitere Informationen zu den Banknoten und Münzen des Euro, sowie den Sicherheitskriterien des Euro finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Bargeldumlauf des Euro (→ ÖNB)
- Historische Entwicklung des Euro in der EU (→ EZB)
- Euro Banknoten (→ EZB)
- Euro Münzen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung (→ EZB)
- Die Zukunft der Ein- und Zwei-Cent Münzen (→ Europäische Kommission)
- Euro Information (→ ÖNB)
- Euro Information (→ EZB)
Rechtsgrundlage
- Artikel 128 EU-Vertrag
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion