Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Katholische Trauung

Allgemeine Informationen

Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.

Hinweis

Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Voraussetzungen

  • Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
  • "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
  • Der Besuch eines Ehevorbereitungskurs
  • Brautleute sollten gefirmt sein
  • Empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
  • Zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen

Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen bezeugen können.

Fristen

Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

Hinweis

Soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in der Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion