Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fremdenverkehrsabgabe und Meldepflicht

Achtung

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

Vermieterinnen/Vermieter von Privatquartieren, z.B. Mietwohnungen, können auch verpflichtet sein, eine Fremdenverkehrsabgabe von den beherbergten Personen einzuheben und abzuführen. So bestimmt z.B. das Wiener Tourismusförderungsgesetz, dass Urlauberinnen/Urlauber für den Aufenthalt in einer Privatunterkunft Ortstaxe entrichten müssen. Die Inhaberin/der Inhaber der Unterkunft muss den entsprechenden Betrag einheben und beim Magistrat Wien entrichten sowie für jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen ist strafbar.

Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, aber auch Privatzimmervermietungen) müssen darüber hinaus zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden. Seit 1. November 2023 gibt es neue Gästeverzeichnisblätter. Noch bestehende Gästeverzeichnisblätter und elektronische Gästeblattsammlungen dürfen bis 1. November 2024 weiterverwendet werden.

Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn sie/er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde. Bei der Abreise ist sie/er durch einen entsprechenden Eintrag im Gästeverzeichnis abzumelden.

Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres