Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Eintragung in das Widerspruchsregister
Das Widerspruchsregister ermöglicht eine wirksame Dokumentation eines Widerspruches gegen die Organspende. Es wurde mit 1. Jänner 1995 eingerichtet und wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (GÖG/ÖBIG) gemeinsam mit der Vergiftungsinformationszentrale geführt. Mit 31. Dezember 2022 waren 58.619 Personen im Widerspruchsregister eingetragen, 48.650 davon haben ihren Wohnsitz in Österreich.
Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer Organentnahme bei einer hirntoten Person das Widerspruchsregister abzufragen, um nachzuprüfen, ob sie einer Organspende widersprochen hat. Die Abfrage ist rund um die Uhr möglich.
Jede Person, die im Fall des eigenen Todes keine Organe spenden möchte, kann durch Ausfüllen des Formulars "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" ihren Widerspruch in einem rechtlich gesicherten Umfeld erklären. Dazu wird das ausgefüllte Formular mittels E-Mail oder postalisch an das Widerspruchsregister übermittelt. Das Formular muss von der/dem unterschrieben werden. Mündige Minderjährige ab 14 Jahren müssen selbst widersprechen.
Die Daten der Widersprechenden werden in das EDV-gestützte Widerspruchsregister eingetragen. Im Anschluss wird eine Eintragungsbestätigung per Post an die betreffende Person verschickt.
Die ausgefüllten Formulare (mit Originalunterschrift) über den Widerspruch gegen die Organspende können per Post oder per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
Gesundheit Österreich GmbH
Widerspruchsregister
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail-Adresse: wr@goeg.at
Eintragungen können ebenfalls mit dem Formular "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" wieder gelöscht werden.
Hinweis
Auch Personen, die ihren Widerspruch gegen die Organspende im Widerspruchsregister dokumentieren lassen, erhalten ein Organ, wenn sie es benötigen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§§ 5, 6, 7 Organtransplantationsgesetz
Formulare
Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz