Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Versicherungen
Er- und Ablebensversicherungen können als Sicherheit zugunsten der Kreditgeberin/des Kreditgebers abgetreten werden. Das heißt, dass im Falle des Ablebens der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers zuerst der offene Kreditbetrag durch die Versicherung beglichen wird. Erst dann erhalten die Begünstigten den Rest der Versicherungssumme.
Wer bereits eine bestehende Er- und Ablebensversicherung hat, kann diese – nach einer eventuell notwendigen Erhöhung der Versicherungssumme – der Bank als Sicherheit anbieten.
Letzte Aktualisierung: 1. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion