Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


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  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

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Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

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Österreich.gv.at - Lebenslage

EU-Erweiterung seit Gründung

Allgemeines zur EU-Erweiterung

Am 1. Mai 2004 sind folgende zehn Länder der Europäischen Union beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Seit 1. Jänner 2007 sind Rumänien und Bulgarien Mitgliedstaaten der EU. Seit 1. Juli 2013 ist auch Kroatien Mitgliedstaat der Union.

Mit den so genannten EU-15-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) umfasste die EU bis Jänner 2020 noch insgesamt 28 Länder. Mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens am 31. Jänner 2020 verließ das Vereinigte Königreich die Union. Seither besteht die EU aus 27 Mitgliedstaaten.

Beschäftigung

Staatsangehörige von Rumänien und Bulgarien unterliegen seit 2014 nicht mehr dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Seit 1.Juli 2020 haben auch Staatsangehörige von Kroatien vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und unterliegen nicht mehr dem AuslBG.

Historische Entwicklung der Europäischen Union (EU)

  • 1951 unterzeichneten in Paris die sechs Gründerstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag). Dieser trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief am 23. Juli 2002 aus.
  • 1957 wurden in Rom zwei weitere Verträge geschlossen, der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag). Die sogenannten " Römischen Verträge" traten am 1. Jänner 1958 in Kraft. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (EURATOM) wurde zur gleichen Zeit unterzeichnet, weshalb beide Verträge gemeinsam als die Verträge von Rom bezeichnet werden.
  • Der in Brüssel am 8. April 1965 unterzeichnete Fusionsvertrag trat am 1. Juli 1967 in Kraft und setzte einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein.
  • Das Vereinigte Königreich trat den Europäischen Gemeinschaften zusammen mit Dänemark und Irland im Januar 1973 bei.
  • 1981 trat Griechenland der Europäischen Gemeinschaft bei.
  • 1986 folgten Portugal und Spanien.
  • Die Einheitliche Europäische Akte trat am 1. Juli 1987 in Kraft und ermöglichte die für die Verwirklichung des Binnenmarktes erforderlichen Anpassungen.
  • 1992 wurde in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Durch den so genannten Vertrag von Maastricht wurde die Einbeziehung der Regierungszusammenarbeit in das bestehende Gemeinschaftssystem und eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen "Säulen" geschaffen. Dadurch entstand die Europäische Union (EU). Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Außerdem führte dieser Vertrag die Wirtschafts- und Währungsunion und die Unionsbürgerschaft ein.
  • 1995 traten Österreich, Schweden und Finnland der Europäischen Union bei. Bei der Volksabstimmung in Österreich am 12. Juni 1994 sprachen sich 66,6 Prozent der Bevölkerung für einen EU-Beitritt aus. Weiters trat am 26. März 1995 das Schengener Abkommen in Kraft. Das Ziel war die schrittweise Beseitigung der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und Regelung des freien Personenverkehrs aller Staatsangehöriger der Unterzeichnerstaaten, anderer EU-Länder und bestimmter Drittländer.
  • Der Euro wurde am 1. Januar 1999 in elf Ländern (in Griechenland 2001) als Buchwährung eingeführt. Euro-Banknoten und -Münzen wurden am 1. Jänner 2002 in Umlauf gebracht.
  • Der Vertrag von Amsterdam trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er weitete die Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens und der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen aus und nahm eine Vereinfachung und Neunummerierung der Vertragsartikel vor.
  • Der 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Sein Hauptzweck sollte eine institutionelle Reform sein, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktionieren konnte.
  • 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der Europäischen Union bei.
  • 2007 folgten Bulgarien und Rumänien.
  • Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Die wichtigsten Ziele des Vertrages sind folgende:
    • die EU demokratischer zu machen,
    • den Erwartungen der EU-Bürger an hohe Standards hinsichtlich Rechenschaftspflicht, Offenheit, Transparenz und Beteiligung gerecht zu werden und 
    • des Weiteren die EU effizienter zu gestalten und fähig zu machen, die gegenwärtigen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung anzugehen.
  • Am 1. Juli 2013 trat Kroatien der Europäischen Union bei.
  • Am 31. Jänner 2020 verließ das Vereinigte Königreich die EU.
  • Am 25. März 2020 beschloss der Rat der Europäischen Union, mit Albanien und der Republik Nordmazedonien Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Im Juli 2020 legte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für einen Verhandlungsrahmen vor.
  • Die EU führt Beitrittsverhandlungen mit Montenegro, Serbien (für beide hat die EU-Kommission im Februar 2019 einen EU-Beitritt für 2025 in Aussicht gestellt) und der Türkei.
  • Am 23. Juni 2022 wurden auf der Tagung des Europäischen Rates der Ukraine und der Republik Moldau der Status eines EU-Bewerberlandes verliehen. Am 15. Dezember 2022 wurde vom Europäischem Rat beschlossen, dass Bosnien und Herzegowina ebenfalls der Status eines Bewerberlandes gewährt wird. 

Rechtsgrundlagen

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion