Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Namensänderung im Staatsbürgerschaftsnachweis

Allgemeine Informationen

Eine Namensänderung im Staatsbürgerschaftsnachweis ist nicht verpflichtend, jedoch verlangen Änderungen von anderen Dokumenten (z.B. Namensänderung im Personalausweis) entweder einen auf den neuen Namen lautenden Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Vorlage weiterer Urkunden, durch die ein entsprechender Rückschluss vom neuen auf den früheren Namen ermöglicht wird.

Wer in Wien heiratet oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, kann bei Namens- und/oder Adressänderung gleichzeitig am Standesamt einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen (Hauptwohnsitz muss in Wien sein). In diesem Fall sind auch die entsprechenden Dokumente für den Staatsbürgerschaftsnachweis mitzubringen.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Für den Antrag

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro

Für die Änderung im Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro
  • Landesverwaltungsabgaben: je nach Bundesland unterschiedlich

Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.

Rechtsgrundlagen

Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres