Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Achtung
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt die Beherbergung, das heißt eine Vermietung mit Nebenleistungen (z.B. Verpflegung der Mieterinnen/der Mieter bei Vermietung von mehr als 10 Betten, tägliche Reinigung bei Vermietung von mehr als 10 Betten etc.).
Die Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb hängt grundsätzlich von der Höhe des Umsatzes und der gewählten Rechtsform ab.
Bei einer Privatzimmervermietung wird meistens eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zur Anwendung gelangen. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung zur Gewinnberechnung herangezogen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Basispauschalierung.
Rechtsgrundlagen
Einkommensteuergesetz (EStG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion