Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Sonstige rechtliche Aspekte bei Vermisstenfällen
- Lebensversicherung
- Zugriff auf Konten und Sparbücher
- Erbrecht
- Wohnrecht
- Fortsetzung von Verfahren
- Zahlung von Schulden
Lebensversicherung
Lebensversicherungen verlangen in der Regel eine Beurkundung des Todes oder eine gerichtliche Todeserklärung einer vermissten Person, bevor Zahlungen an die Begünstigten geleistet werden.
Zugriff auf Konten und Sparbücher
Auf die Konten und Sparbücher einer vermissten Person können nur Zugriffsberechtigte, also Personen, die über eine Bankvollmacht verfügen, zugreifen. Es empfiehlt sich die Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators.
Wurde die Vermisste/der Vermisste für tot erklärt und das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, können die Erbinnen/Erben, nachdem sie eine Erbantrittserklärung abgegeben haben, Zugriffsberechtigungen erhalten.
Erbrecht
Ein Verlassenschaftsverfahren kann nicht eingeleitet werden, solange der Tod nicht beurkundet oder gerichtlich erklärt worden ist. Eine formlose Übergabe der Erbschaft ist nicht vorgesehen.
Nähere Informationen finden sich im Kapitel Verlassenschaftsverfahren.
Wohnrecht
Hat die vermisste Person eine Wohnung gemietet, laufen die finanziellen Verpflichtungen (Miete und Betriebskosten) auch in der Zeit der Abwesenheit weiter. Bleiben diese aus, kann sie die Vermieterin/der Vermieter auch gerichtlich einfordern.
Trifft die Mieterin/den Mieter an seinem oder ihrem Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden (z.B. wenn man durch eine Katastrophe im Ausland verletzt und längere Zeit an der Heimkehr gehindert wird) kann eine Kündigung auch bei späterer Zahlung abgewehrt werden.
Hinweis
Ist der Vermieterin/dem Vermieter der Umstand der Verschollenheit nicht bekannt, kann es passieren, dass eine Kündigung trotz Abwesenheit der Mieterin/des Mieters zugestellt wird und keine Einwände gegen die Kündigung erhoben werden. Eine nachträgliche Klärung kann zu spät kommen, da die Wohnung bis zur Rückkehr der Vermissten/des Vermissten zum Beispiel geräumt und schon wieder vermietet worden sein kann. Um dieses Problem zu umgehen, empfiehlt sich die Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators für die vermisste Person.
Fortsetzung von Verfahren
Solange der Umstand der Verschollenheit dem Gericht nicht bekannt ist, können auch laufende Gerichtsverfahren gegen vermisste Personen fortgesetzt werden. Es kann passieren, dass gerichtliche Schriftstücke durch Hinterlegung als zugestellt gelten, obwohl eine Person vermisst wird.Um nachteilige Rechtsfolgen für die Abwesende/den Abwesenden zu vermeiden, sollten Sie so schnell wie möglich beim zuständigen Gericht melden, dass eine der Verfahrensparteien als vermisst gilt.
Zahlung von Schulden
Beim Verzug von Zahlungsverpflichtungen kann auch gegenüber vermissten Personen ein Vertrag aufgekündigt werden. Die allgemeinen Verzugszinsen (vier Prozent) beginnen mit dem Eintritt des Verzugs zu laufen. Dies gilt auch in Fällen von höherer Gewalt (z.B. Katastrophen). Höhere Verzugszinsen sowie Inkassokosten können dann jedoch nicht geltend gemacht werden.
Hinweis
Um Zugriff auf Konten der Vermissten/des Vermissten zu erhalten und so eventuell die Zahlungsverpflichtungen weiter zu erfüllen, brauchen Sie eine Bankvollmacht oder es muss eine Abwesenheitskuratorin/ein Abwesenheitskurator bestellt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz