Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Screeningprogramm: Brustkrebsfrüherkennung

Allgemeines

Seit 2014 gibt es in Österreich ein nationales, qualitätsgesichertes Programm zur Früherkennung von Brustkrebs mit niederschwelligem Zugang (automatische Freischaltung der e-card). Zusätzlich zur Mammographie ist auch eine Ultraschalluntersuchung im Screeningprogramm enthalten. Die Teilnahme am Früherkennungsprogramm ist nicht verpflichtend.

Ablauf

Im Zuge des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms werden alle in Österreich sozialversicherten Frauen zwischen 45 und 74 Jahren alle zwei Jahre zu einer Früherkennungsmammografie aufgefordert. Die betreffenden Frauen werden automatisch schriftlich an die Untersuchung erinnert. Die Einladungsbriefe werden von der Koordinierungsstelle des Österreichischen Brustkrebsfrüherkennungsprogramms verschickt. Diese bekommt die Adresse vom jeweiligem Krankenversicherungsträger.

Hinweis

Frauen zwischen 45 und 74 Jahren können zudem alle zwei Jahre (mit der e-card nach vorheriger Terminvereinbarung) ein teilnehmendes radiologisches Institut zur Früherkennungsmammografie aufsuchen – ohne ärztliche Überweisung.

Auch nicht versicherte Frauen dieser Altersgruppe sowie jüngere Frauen ab 40 Jahren und Frauen ab 74 Jahren können eine Einladung bei der Telefon-Serviceline unter 0800 500 181 anfordern. Ebenso steht ein Web-opt-in, Registrierung zur Teilnahme über das Internet (→ ÖGK), zur Verfügung.

Die Einladung enthält eine Liste mit den zertifizierten Radiologinnen/Radiologen im jeweiligen Bundesland. Alle österreichweiten Adressen können auch bei der Telefon-Serviceline unter 0800 500 181 und im Internet unter früh-erkennen.at (→ ÖGK) in Erfahrung gebracht werden. Die Termine für eine Mammografie können direkt bei der gewählten Röntgeneinrichtung vereinbart werden.

Es ist möglich, bei der Radiologin/dem Radiologen eine Ärztin/einen Arzt des Vertrauens (zum Beispiel die Gynäkologin oder den Allgemeinmediziner) zu nennen. Mit dieser Vertrauensärztin/diesem Vertrauensarzt können Fragen zum Brustkrebsfrüherkennungsprogramm bereits vor der Untersuchung erörtert werden bzw. kann diese/dieser auch zur Befundbesprechung kontaktiert werden.

Organisation

Das Österreichische Brustkrebsfrüherkennungsprogramm wird zentral über eine Koordinierungsstelle geführt, welche in der Österreichischen Gesundheitskasse stationiert ist. Die Finanzierung übernehmen der Bund, die Länder und die Sozialversicherung.

Qualitätskriterien der Untersuchung

Die Brustuntersuchungen unterliegen einer umfassenden Qualitätssicherung. Bei jeder Mammografie erfolgt die Befundung nach dem Vieraugenprinzip unabhängig voneinander von zwei Radiologinnen/Radiologen. Weiters müssen alle am Programm teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte strenge Qualitätskriterien erfüllen, etwa spezielle Fortbildungsdiplome und eine Mindestanzahl an Untersuchungen pro Jahr. Auch an die technische Ausstattung der Radiologieinstitute sind definierte Anforderungen gestellt. Es dürfen ausschließlich strahlungsarme, digitale Mammografiegeräte zur Anwendung kommen.

Ziele des Programms

  • Mobilisierung und Information der Zielgruppen des Programms
  • Früherkennung von Brustkrebs in einem nichtinvasiven bzw. metastasenfreien Stadium
  • Verbesserung der Chancen auf Heilung sowie Anwendung schonenderer Therapien
  • Erhöhung des Anteils an brusterhaltenden Operationen
  • Minimierung von unnötigen medizinischen Eingriffen durch ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Abklärungsverfahren
  • Senkung der Brustkrebssterblichkeit

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz