Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Campen in der Steiermark

Für das Bundesland Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens außerhalb von Campingplätzen beziehen. In Bezug auf den Touristenverkehr in den Bergen gibt es hingegen folgende landesgesetzliche Regelung: Das sogenannte "alpine Ödland", das ist das Ödland oberhalb der Baumgrenze, ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Ausgenommen vom freien Touristenverkehr sind die anders als durch Weide landwirtschaftlich genutzten Gebiete (Almen). Darüber hinaus können auch den Touristenverkehr beschränkende Anordnungen (u.a. im Interesse der persönlichen Sicherheit der Alpenwanderinnen/Alpenwanderer) getroffen werden. Einschränkungen können sich auch aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben.

Für detaillierte Informationen zu den in der Steiermark bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Rechtsgrundlagen

Steiermärkisches Gesetz betreffend die Wegfreiheit im Bergland

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion