Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Campen in der Steiermark
Für das Bundesland Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens außerhalb von Campingplätzen beziehen. In Bezug auf den Touristenverkehr in den Bergen gibt es hingegen folgende landesgesetzliche Regelung: Das sogenannte "alpine Ödland", das ist das Ödland oberhalb der Baumgrenze, ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Ausgenommen vom freien Touristenverkehr sind die anders als durch Weide landwirtschaftlich genutzten Gebiete (Almen). Darüber hinaus können auch den Touristenverkehr beschränkende Anordnungen (u.a. im Interesse der persönlichen Sicherheit der Alpenwanderinnen/Alpenwanderer) getroffen werden. Einschränkungen können sich auch aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben.
Für detaillierte Informationen zu den in der Steiermark bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
Steiermärkisches Gesetz betreffend die Wegfreiheit im Bergland
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