Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Taschengeld
Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.
Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.
Richtwerte für Taschengeld:
Alter des Kindes | Prozentsatz |
---|---|
Bis 7 Jahre | 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
7 bis 10 Jahre | 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
10 bis 14 Jahre | 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
14 bis 18 Jahre | 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
Hinweis
Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz