Ehefähigkeit - Ermittlung
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post.standesamt@waidhofen.at
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Gallneukirchen |
Verordnung |
Gartengeräte, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), sofern diese nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden ausgenommen: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion |
verboten:
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Gallspach |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Gampern |
keine Vorgaben |
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Garsten |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Gaspoltshofen | Empfehlung | Rasenmähen sowie sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die hohe Lärmemissionen verursachen (z.B. Häckseln, Holzschneiden) |
erlaubt:
zu unterlassen:
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Geboltskirchen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Geiersberg |
keine Vorgaben |
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Geinberg |
keine Vorgaben |
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Geretsberg |
keine Vorgaben |
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Gmunden |
Verordnung |
Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmähern – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte |
erlaubt (gilt in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober):
verboten:
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Goldwörth |
Verordnung |
Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Gosau |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmähern, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Motorsensen |
verboten:
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Gramastetten |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Grein |
Empfehlung |
Rasenmähen zusätzlich: Holz schneiden, Teppich klopfen |
zu unterlassen:
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Grieskirchen |
Empfehlung |
lärmintensive Arbeiten (Rasenmähen, Kreissägen etc..) |
zu unterlassen:
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Großraming |
Empfehlung |
Rasenmähen |
erlaubt:
zu unterlassen:
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Grünau im Almtal |
Verordnung |
Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Grünbach |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Grünburg | Empfehlung | lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten |
zu unterlassen:
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Gschwandt |
Empfehlung |
Rasenmähen zusätzlich: Verwendung von Motorsägen, Kreisssägen und andere lärmerzeugende Maschinen |
zu unterlassen:
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Gunskirchen |
Verordnung |
Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) |
verboten:
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Gurten |
keine Vorgaben |
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Gutau | Empfehlung | Durchführung von Mäharbeiten mit einem Motorrasenmäher oder einer Motorsense, speziell im Markt-, Dorf- und Siedlungsbereich |
zu unterlassen:
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