Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Mahnung
Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.
Hinweis
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.
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