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Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Kärnten
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Bei folgenden Punkten handelt es sich für Erwachsene um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist:
Der Versuch ist strafbar. Die Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
Die Pflichten der Erziehungsberechtigten bestehen darin,
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion