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Petra Draxl
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Rathaus, Erdgeschoß

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Österreich.gv.at - Lebenslage

Leben in der Gemeinde Weißensee

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

verboten:

  • täglich
    • 13 bis 15 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

verboten:

  • täglich
    • 13 bis 15 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Tätigkeit: Teppichklopfen

verboten:

  • täglich
    • 13 bis 15 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

Hundekot

Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

Altstoffsammelzentrum

Öffnungszeiten:

Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

  •  Montag
    • 11 bis 12 Uhr
  • Freitag
    • 9 bis 11 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 9 Uhr

Juli und August

  • Montag
    • 11 bis 12 Uhr
  • Mittwoch
    • 16 bis 17 Uhr
  • Freitag
    • 9 bis 11 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 9 Uhr

März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

  • Freitag
    • 9 bis 11 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 9 Uhr

Kontaktdaten der Gemeinde

Gemeinde Weißensee
Techendorf 90
9762 Weißensee

Telefon: +43 4713 2030-0
Fax: +43 4713 2030-55
E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
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  • Die zuständige Gemeinde
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