Heizkostenzuschuss 2024/25

Bis 31. März 2025 am Sozialamt zu beantragen

Sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher können ab sofort für die Heizperiode 2024/25 um einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- pro Haushalt ansuchen.

Waidhofner Bürgerinnen und Bürger können Anträge ab sofort bis einschließlich 31. März 2025 im Referat für Familie, Jugend und Soziales im Offenen Rathaus einbringen. „Dieser Zuschuss bietet den Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, gerade in Zeiten der Teuerung mehr Sicherheit. Danke an das Land NÖ für diese wertvolle Hilfe und freue mich, dass wir den Antrag direkt über unser Sozialamt abwickeln können“, betont Bürgermeister Werner Krammer.

Wer kann einen Heizkostenzuschuss erhalten?

• Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
• Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension
• Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
• Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 
(Bitte unbedingt Einkommensgrenzen beachten:  https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html 

Kontakt:
Referat für Familie, Jugend und Soziales
T +43 7442 511 330

Antragsformular, Richtlinien, Einkommensgrenzen:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html