Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln

Allgemeine Informationen

Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.

Voraussetzungen

Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln

Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:

  • Brennwert
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe

Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung.
So sind u.a. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die

  • direkt
  • in kleinen Mengen 
  • durch die Herstellerin/den Hersteller an die Endverbraucherin/den Endverbraucher
  • oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an die Endverbraucherin/den Endverbraucher abgeben,

von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz