Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Jagdkarte

Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

  • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
  • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
  • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

ausgestellt.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion