Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Ausweispflicht bei Losungswortsparbüchern

Bankkundinnen/Bankkunden müssen grundsätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, wenn sie Geld von ihrem Losungswortsparbuch abheben möchten. Früher galt diese Identifizierungspflicht nur für Auszahlungen bei Sparbüchern mit einem Guthaben von mindestens 15.000 Euro.

Kundinnen/Kunden, die bei einer Bank neben dem Losungswortsparbuch auch ein Giro- oder Sparkonto besitzen, müssen meist nur die Kontokarte vorweisen. Die Banken geben hierzu Auskunft.

Das Losungswortsparbuch kann trotz dieser Änderung weitergegeben werden. Jede/jeder, die/der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert, kann am Bankschalter Geld abheben.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion