Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Zuweisungsbescheid

Vor Dienstantritt erhält der Zivildienstpflichtige einen Zuweisungsbescheid von der Zivildienstserviceagentur. In diesem sind angegeben:

  • Beginn und Ende des Zivildienstes
  • Name und Anschrift der Einrichtung, bei der der Zivildienst zu leisten ist
  • Datum und Uhrzeit des Dienstantritts
  • Art der Dienstleistung

Achtung

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die zum Zivildienst zugewiesen wurden, genießen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz unter der Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei Zustellung des Zuweisungsbescheides unverzüglich über die Zuweisung informiert wurde. Lassen Sie sich von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Sie ihr/ihm den Zuweisungsbescheid unverzüglich nach der Zustellung vorgelegt haben und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber somit über die Zuweisung zum Zivildienst informiert haben. Bei Bezug von Arbeitslosengeld ist die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices über die erfolgte Zuweisung zu verständigen.

Weiterführende Links

→ Zivildienstserviceagentur

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt