Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall
- den Namen des Kindes,
- die Namen der Eltern,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt sowie
- den Geburtsort des Kindes.
Hinweis
Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion