Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Recht auf elektronischen Verkehr

Ab dem 1. Jänner 2020 wird für Bürgerinnen/Bürger das "Recht auf elektronischen Verkehr" mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind, bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. Zustellung Reisepass, Originalpapierdokumente-Beilagen etc.) alle Zustellungen von Behörden elektronisch vorzunehmen, wenn sich die Adressatin/der Adressat für die elektronische Zustellung registriert hat.

Gleichzeitig sind Unternehmen verpflichtet, am System der elektronischen Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke teilzunehmen. Der Zugang zu allen eingegangenen elektronischen Behördendokumenten erfolgt für Unternehmen ebenso über das einheitliche – auch im Unternehmensserviceportal (→ USP) verfügbare – elektronische Postfach "Mein Postkorb", unabhängig von Absender und Dokumentenart.

Nur wenn ein Unternehmen über keinen Internetanschluss bzw. notwendige technische Voraussetzungen verfügt, ist es von dieser Verpflichtung ausgenommen. Zudem können sich Kleinstunternehmen, die aufgrund des Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, per Widerspruch von der elektronischen Zustellung ausnehmen. 

Weiterführende Links

eZustellung für Bürgerinnen und Bürger (→ BKA)

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt