Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



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Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Rechte und Pflichten von Lehrlingen

Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die Lehrberechtigte/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.

Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:

Ein Lehrling muss

  • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
  • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
  • die Berufsschule besuchen,
  • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
  • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

  • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
  • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
  • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
  • vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
  • die Berufsschule besuchen zu können.

Weiterführende Links

Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft