Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Wohnen in Österreich für Drittstaatsangehörige
Bei der Miete bzw. dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses gelten umfangreiche Bestimmungen, die es zu beachten gilt.
Themen | Detailinformation | Erledigt |
Wohnsitzanmeldung | Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen. | |
ORF-Beitrag | Der ORF-Beitrag muss pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson gezahlt werden, unabhängig von Radio- oder Fernsehgeräten. | |
Energieversorgung | Natürlich sollte auch für eine Strom- und Heizungsversorgung (z.B. Gas, Fernwärme) gesorgt werden. | |
Kommunikation | Für Internet, Mobiltelefone und Festnetztelefone gibt es in Österreich verschiedene Anbieter. Es empfiehlt sich, die Kosten zu vergleichen. |
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion