Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Widerruf der Zivildiensterklärung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.
Fristen
Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.
Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.
Zuständige Stelle
- Die → Zivildienstserviceagentur
- Das zuständige → Militärkommando
Zum Formular
Zivildiensterklärung – Widerruf
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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- Bundeskanzleramt