Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können

Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jeder Miteigentümer kann, solange er die Rechte der Mitteilhaber nicht verletzt, seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer