Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Werbungskosten
Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
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