Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Jehovas Zeugen in Österreich – Eintritt
Mitglied der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen werden Gläubige durch vollständiges Untertauchen in Wasser, unter Beistand eines dazu bevollmächtigten Täufers. Voraussetzung dafür ist das Studium der Grundlehren der Bibel und die Zulassung zur Taufe durch die Ältesten der Versammlung. Auf Wunsch wird von der Religionsgemeinschaft eine Beitrittsbestätigung ausgestellt (z.B. für eine Eintragung der Religionszugehörigkeit im Schulzeugnis).
Weiterführende Links
→ Jehovas Zeugen in Österreich
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion