Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

  • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
  • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
  • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
  • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
  • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

Rechtsgrundlagen

Oö. Fischereigesetz 2020

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion