Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Mehrere Erben bei Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung kann nur von maximal zwei natürlichen Personen übernommen werden. Einigen sich mehrere natürliche Personen nicht über die Übernahme einer Eigentumswohnung oder einen Verkauf der Wohnung während des anhängigen Verlassenschaftsverfahrens, dann wird diese durch das Verlassenschaftsgericht öffentlich versteigert.
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer