Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zum Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft
Bei einem Übertritt von einer Religionsgemeinschaft in eine andere müssen von der Gläubigen/dem Gläubigen bestimmte Anforderungen beachtet werden bzw. werden die Gläubigen auf unterschiedliche Art und Weise auf den Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft vorbereitet.
Achtung
Um in eine andere Religionsgemeinschaft überzutreten, muss zuvor der Austritt aus der bisherigen Religionsgemeinschaft erfolgt sein.
Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).
Tipp
Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.
Wer von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zu einer christlichen übertritt, wird von der Gemeinde auf die Taufe vorbereitet. Nach der Taufe wird der Taufschein ausgestellt.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion