Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich – Eintritt und Übertritt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für den Eintritt in die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich wird mit dem zuständigen Imam dieser Gemeinschaft ein persönlicher Termin vereinbart, bei welchem das islamische Glaubensbekenntnis ausgesprochen wird.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein (bei christlichen Religionsgesellschaften) bzw. Beitrittserklärung (bei nicht-christlichen Religionsgesellschaften) mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
- Bestätigung der Meldung in Kopie
- Reisepass in Kopie
- Geburtsurkunde in Kopie
Zusätzliche Informationen
Sie können Ihren Beitrittswunsch zuerst auch schriftlich unter Beilage der Dokumente bekannt geben. Anschließend wird die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion