Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Handyvertrag

Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, möglich. Zuvor können die Eltern einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für den Jugendlichen abschließen, bzw. hat dieJugendliche/der Jugendliche die Möglichkeit, ein Wertkartenhandy zu erwerben. Als Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.

Weiterführende Links

Saferinternet.at

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion