Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.

Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.

Achtung

Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Reisepass verloren" und "Reisepass gestohlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (→ BMEIA)

Rechtsgrundlagen

§ 10a AbsPassgesetz (PassG)

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres