Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen
- Gedenkdienst,
- Friedens- oder Sozialdienst im Ausland oder einen
- Entwicklungshilfedienst zu leisten.
Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.
Weiterführende Links
Freiwilligendienste im In- und Ausland (→ Zivildienstserviceagentur)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt