Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen in Vorarlberg – Rechte des Fischereiaufsehers

Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,

  • fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
  • fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
  • Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
  • Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).

Rechtsgrundlagen

§ 22 Vorarlberger Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion