Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Aufenthaltstitel | Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. | |
Der Aufenthaltstitel muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. | ||
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden. | ||
gültiger Reisepass | Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Reisepass vorgewiesen werden. | |
Visum | Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Visum. | |
Verständigung der Behörden im Herkunftsland | Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion