Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche – Eintritt und Übertritt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Aufnahme in die Griechisch-orientalische Kirche geht im Allgemeinen eine persönliche Vorbereitung von etwa einem Jahr voraus. Die Gläubige/der Gläubige wird im Rahmen eines Gottesdienstes aufgenommen und in das Kirchenbuch eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Taufschein bzw. Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
Zusätzliche Informationen
Erfolgt ein Wiedereintritt in die Griechisch-orientalische Kirche, so ist die Vorbereitungszeit wesentlich kürzer.
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion