Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Weitergeltung früherer Aufenthaltstitel
Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, die vor dem Inkrafttreten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (1. Jänner 2006) erteilt wurden, gelten entsprechend den Bestimmungen der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder oder als Berechtigungen nach dem Fremdenpolizeigesetz weiter.
Bevor das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in Kraft trat, wurden Aufenthaltstitel als Vignetten im Reisepass eingetragen. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Aufenthaltstitel in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt. Wird ein neuer Reisepass beantragt, wird der geltende Aufenthaltstitel gesondert in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres